Zunehmende Bedeutung des digitalen Nachlasses
Es gibt kaum mehr Menschen, die das Internet nicht benutzen oder in sonst einer Weise ihre Spuren in der digitalen Welt hinterlassen. Mit der zunehmenden Digitalisierung geht auch eine zunehmende Bedeutung des digitalen Nachlasses einher. Angehörige haben sich nach dem Ableben eines ihnen Nahestehenden vermehrt auch mit dessen digitalen Erbe auseinanderzusetzen. Folglich ist es sinnvoll, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken zum eigenen digitalen Nachlass zu machen.
Beim Erbgang wird der digitale Nachlass von Gesetzes wegen durch Universalsukzession als Ganzes auf die Erben übertragen. Letztere erwerben nebst physischen Vermögenswerten auch virtuelle Besitztümer, digitale Daten sowie übrige vererbliche Rechte (bspw. Urheberrechte). Persönlichkeitsrechte sind hingegen grundsätzlich unvererblich, weshalb den Angehörigen gerade in Bezug auf E-Mail-Konten und Profilen in sozialen Netzwerken unter Berufung des Andenkenschutzes nur beschränkte Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass Anbieter von Online-Diensten überwiegend im Ausland domiziliert sind, was die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Schweizer Erbrecht zusätzlich erschwert.
Um bereits zu Lebzeiten selbstbestimmend über das Schicksal seines digitalen Nachlasses zu entscheiden, empfiehlt es sich, digitale Aktivitäten und Zugangsdaten stets sauber zu dokumentieren und diese Informationen an einem sicheren Ort aufzubewahren. Zudem kann im Rahmen einer letztwilligen Verfügung durch konkrete Anweisungen festgehalten werden, was mit dem digitalen Nachlass geschehen soll. Durch die Einsetzung eines Willensvollstreckers kann überdies eine Vertrauensperson mit der Umsetzung dieser Absichten betraut werden.
Bei Fragen im Zusammenhang mit einer digitalen Nachlassplanung stehen wir Ihnen unterstützend sehr gerne zur Verfügung.