AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (,AGB’) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und einer Gesellschaft der CORE Gruppe, bestehend aus der CORE Treuhand AG, CORE Revision AG, CORE Fiduciaire Revicor AG und CORE Medical AG (,CORE‘). Die vorliegenden AGB gelten für Dienstleistungen die von CORE im Auftrag des Kunden und gemäss Auftragsbestätigung erbracht werden. Die Auftragsbestätigung und die AGB bilden den die Parteien bindenden Vertrag. Die Parteien können in der Auftragsbestätigung von diesen AGB abweichende Regelungen treffen.

2. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen

2.1 CORE kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn sie dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann CORE ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben.

2.2 Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.

2.3 Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.

3. Mitwirkung des Kunden

3.1 Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten sind vom Kunden unaufgefordert und rechtzeitig CORE zu übermitteln. CORE darf davon ausgehen, dass gelieferte Informationen, Unterlagen und Daten richtig und vollständig sind.

3.2 Überlassene Informationen, Unterlagen und Daten werden durch CORE nicht auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft.

4. Honorar, Spesen und Auslagen

4.1 Das Honorar wird grundsätzlich in einer Auftragsbestätigung festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen der CORE und dem effektiven Zeitaufwand. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Dienstleistungen notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Informationen, Unterlagen und Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

4.2 Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. CORE kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. CORE kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

4.3 Zusätzlich zum Honorar stellt CORE eine Spesen- und Auslagenpauschale von 2% des Gesamthonorars zur Deckung der allgemeinen Bürokosten einschliesslich Porti, Auslagen für Fotokopien und IT-Infrastruktur sowie Auslagen für die Bereitstellung von Dokumenten, Datenbankrecherchen, dienstleistungsbezogene Kosten wie Risiko- und Unabhängigkeitsmanagement sowie regulatorische Gebühren etc. in Rechnung.

4.4 Effektive Spesen und Auslagen sowie Gebühren von Behörden und Rechnungen für Dienstleistungen von Dritten werden separat in Rechnung gestellt, d.h. zusätzlich zur Spesen- und Auslagenpauschale von 2%. CORE behält sich das Recht vor, Drittrechnungen dem Kunden zur direkten Begleichung weiterzuleiten.

5. Vertraulichkeit

5.1 CORE ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen aufgrund einer gesetzlichen Pflicht sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin.

5.2 Der Kunde stimmt zu, dass CORE relevante Informationen offenlegen darf, um sich selbst zu schützen und/oder zu verteidigen in einem tatsächlichen oder angedrohten Zivil-, Gerichts- oder Regulierungsverfahren oder um Ansprüche gegenüber dem Kunden durchzusetzen. Ausserdem kann CORE im Vertrauen auch relevante Informationen an seine Versicherer, Versicherungsbroker, Anwälte und Berater weitergeben.

5.3 CORE kann ausserdem Dienstleistungen und Supportleistungen (wie z.B. Übersetzungen etc.) an Dritte auslagern, sofern diese der Geheimhaltung vertraulicher Informationen zugestimmt haben.

5.4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert CORE nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.

6. Digitaler Informationsaustausch

6.1 Die Parteien können für die Abwicklung ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.

6.2 CORE kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann.

6.3 CORE kann für IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen.

6.4 Übermittelt CORE im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.

6.5 CORE kann keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.

7. Datenschutz

7.1 Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Einwilligungen resp. Grundlagen zur Weitergabe von Personendaten an CORE verfügt.

7.2 Für die Bearbeitung von Personendaten durch CORE gilt die Datenschutzerklärung, die auf der Internetseite der CORE www.core-partner.ch/de/datenschutz eingesehen werden kann.

8. Subunternehmer

CORE behält sich das Recht vor, alle oder einen Teil der Dienstleistungen an Dritte zu vergeben, technologische Systeme und/oder Lösungen bei spezialisierten Dritten einzusetzen (einschliesslich im Internet) oder externe Experten (gemeinsam ,Subunternehmer’) in Anspruch zu nehmen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass CORE diese Möglichkeit offensteht und willigt in die Offenlegung der relevanten ihn betreffenden Informationen gegenüber Subunternehmer ein.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 CORE haftet für Schäden aus seinen Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Die Gesamthaftung von CORE aus oder im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen, kann bei fahrlässigen Pflichtverletzungen den Betrag des Honorars für die entsprechende Dienstleistung nicht überschreiten.

9.2 Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist CORE von der Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen, Unterlagen und Daten sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.

10. Schutz- und Nutzungsrechte

10.1 Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch CORE erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-How verbleiben bei CORE. CORE räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-How ein.

10.2 Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch CORE zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.

11. Beendigung

Der Kunde sowie CORE haben das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit einseitig aufzulösen. Der Kunde ist für die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Auftrags angefallenen Honorare, Spesen und Auslagen verantwortlich, sowie für jene Honorare, Spesen und Auslagen, die notwendigerweise im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses oder mit der Übergabe der Arbeit an einen Dritten nach Wahl des Kunden entstehen.

12. Unterlagen und Daten

12.1 Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

12.2 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt CORE dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung, sofern der Kunde sämtliches Honorar und sämtliche Spesen und Auslagen bezahlt hat. Ist der Kunde mit der Bezahlung des Honorars, der Spesen und Auslagen in Verzug, behält sich CORE ausdrücklich das Recht vor, bis zu deren vollständigen Bezahlung die Herausgabe der Unterlagen und Daten des Kunden zu verweigern.

12.3 CORE ist zwecks Dokumentation seiner erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.

12.4 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet CORE ohne vorherige Ankündigung sämtliche Unterlagen und Daten des Kunden.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB nicht vollstreckbar oder ungültig sein, so fällt sie nur im Ausmasse ihrer Unvollstreckbarkeit oder Ungültigkeit dahin und ist im Übrigen durch eine der unwirksamen oder ungültigen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende Ersatzbestimmung zu ersetzen. Allfällige Lücken der entsprechenden Vereinbarung sind durch Regelungen auszufüllen, welche dem am nächsten kommen, was die Parteien nach dessen Sinn und Zweck vereinbart hätten, wenn sie an den betreffenden Punkt beim Abschluss des entsprechenden Vertrags gedacht hätten.

13.2 CORE behält sich die jederzeitige Änderung dieser vorliegenden AGB ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden schriftlich oder in elektronischer Form bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

13.3 Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliessliche Gerichtsstände sind Düdingen, Bern oder Freiburg.