Wer kann in die Säule 3a einzahlen und wie viel?
Wer ein AHV-Pflichtiges Einkommen erzielt, kann ab dem Jahr, in dem das 18 Lebensjahr erreicht wird, in die Säule 3a einzahlen. Einzahlungen in die Säule 3a sind maximal bis Alter 70 möglich. Personen, welche bei einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen jährlich maximal CHF 7'056 (Stand 2024) einzahlen. Wer ein AHV-Pflichtiges Einkommen erzielt aber bei keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommen (Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge) einzahlen, jedoch maximal CHF 35'280.
Statistik
Erstellt:
24.05.2024
Geändert: 19.09.2024
Klicks heute:
Klicks total: