Vorsorge und Absicherung bei Unfall und Krankheit
Das Risiko eines Lohnausfalls bei dem/der im Anstellungsverhältnis Versicherten (bei einem Arbeitgeber oder als Lohnbezüger in seiner eigenen Gesellschaft) und dem/der Selbständigerwerbenden kann bei einem Unfall oder im Krankheitsfall weit auseinander liegen. Sorgt der/die Selbständigerwerbende nicht gezielt mit dem Abschluss einer Versicherung für sich vor, trägt er/sie das finanzielle Risiko eines Lohnausfalles vollumfänglich selbst. Im Anstellungsverhältnis ist hingegen der Lohnbezüger grundsätzlich im Kollektiv aller Arbeitnehmer versichert.
Selbständigerwerbende
Bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist es von zentraler Bedeutung, dass man sich und seine Familie im Falle eines Ausfalls infolge Unfall oder Krankheit entsprechend absichert.
Hierbei ist wichtig, dass der monatliche finanzielle Bedarf der Familie (bestenfalls mit dem Erstellen eines Ausgabenbudgets) eruiert wird. Das Familienbudget zeigt auf, wie viel Taggeld versichert werden muss und wie viel Wartefrist mit der vorhandenen Liquidität allenfalls gedeckt werden kann und somit, zu welchen Bedingungen man die Versicherung abschliessen sollte.
Die Wartefrist ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich (bspw. 3, 15, 30, 90 Tage). Je kürzer die Wartefrist, desto höher die Prämie. Massgebend für die Festsetzung der Prämie durch
die Versicherungsgesellschaft ist des Weiteren das vorhandene Berufsrisiko – die Tätigkeit / Branche, in welcher die Selbständigerwerbenden arbeiten.
Unfalltaggeld
Im Gegensatz zum Lohnbezüger im Anstellungsverhältnis fliesst bei der Selbständigkeit nicht automatisch ein Unfalltaggeld ab dem 3. Tag nach dem Schadenereignis. Hierfür muss eine Erwerbsausfallversicherung bei Unfall abgeschlossen werden. Da diese für Selbständigerwerbende nicht obligatorisch ist, haben die Anbieter Spielraum in der Festsetzung der Versicherungsleistungen.
Selbständige, welche mit ihrem Berufszweig in den Tätigkeitsbereich der Suva fallen (siehe Art. 66 UVG), haben die Möglichkeit, deren Unternehmerversicherung abzuschliessen. Im Gegensatz zu den meistvereinbarten Taggeldern von 720/730 Tagen bezahlt die Suva eine «lebenslange Rente» (der Taggeldanspruch erlischt lediglich mit Eintritt der vollen Arbeitsfähigkeit, mit Beginn einer IV-Rente oder mit dem Tod des Versicherten).
Krankentaggeld
In den meisten Betrieben wird heutzutage freiwillig eine kollektive Krankenversicherung abgeschlossen. Der Arbeitgeber federt so das Risiko seiner gesetzlich geregelten Lohnfortzahlungspflicht
gegenüber dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer ab. In Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen (bspw. Gastro, Baugewerbe, etc.) ist eine Deckung durch die Kollektiv-Krankenversicherung (nach KVG) zwingend vorgeschrieben.
Selbständigerwerbende sind nicht in der Kollektiv-Krankenversicherungspolice ihrer Angestellten mitversichert. Wollen sie ihren Ausfall decken, müssen sie eine separate Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit für Selbständigerwerbende abschliessen. Hierbei sind die Gestaltungsmöglichkeiten der Versicherer ebenfalls vielfältig.
Die Versicherungen bieten vielfach Kombipakete für die Selbständigen an – d.h. Unfall und Krankheit werden in derselben Police abgedeckt. Nebst den Taggeldern können bspw. Leistungen wie
Kapitalzahlungen infolge Invalidität oder Todesfall, weltweiter Versicherungsschutz oder zusätzliche medizinische Massnahmen versichert werden. Im Allgemeinen empfiehlt sich ein Vergleich
mehrerer Offerten oder einen Broker zu beauftragen, um die optimale Lösung für das gewünschte Paket zu finden.
Unselbständige Erwerbstätigkeit
Hierunter fallen auch jegliche Gesellschafter/innen, welche in ihrer eigenen Aktiengesellschaft oder GmbH angestellt sind. Die juristische Person (die Gesellschaft) ist Arbeitgeberin. Der/die darin entlöhnte Gesellschafter/in ist Arbeitnehmer/in und somit im Kollektiv aller anderer Mitarbeiter versichert.
Wird mit der Versicherungsgesellschaft nichts weiter vereinbart, leistet diese bei Unfall wie bei Krankheit die üblichen Taggelder und Leistungen, auf der Grundlage des gemeldeten Bruttolohnes. Um dies zu optimieren, stehen bspw. folgende Möglichkeiten zur Wahl:
- Vereinbaren von mehreren Personengruppen
- UVG-Zusatzversicherungen
- Vereinbaren einer festen Lohnsumme (Mindestlohnsumme)
Fallbeispiel
Der Gesellschaft er konnte die letzten Monate nicht seinen vollen Lohn beziehen, nun verunfallt er. Das Existenzminium seiner Familie ist höher als der bezogene Lohn. Mit einer vorgängig vereinbarten festen Lohnsumme kann eine Unterversicherung verhindert werden, da das Taggeld auf dieser Basis berechnet wird, auch wenn der durchschnittliche Bruttolohn der letzten Monate tiefer ausgefallen ist.
Hat die Arbeitgeberin lediglich den/die Gesellschafterin als Lohnbezüger/in zu verzeichnen, ist der Abschluss einer Kollektiven Krankenversicherung nicht ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen möglich. Die Versicherungsgesellschaft kann den Anschluss ablehnen oder gewisse Risiken ausschliessen. Dies kann auch bei wenigen Mitarbeitern ein Problem darstellen. Ab einer gewissen Grösse jedoch, entfällt diese Ungleichbehandlung und alle sind zu denselben Bedingungen versichert.
Fazit
Eine klare Bedarfsanalyse, was Sie und Ihre Familie bei einem längeren Ausfall infolge Unfalls und Krankheit finanziell benötigen, ist die Grundlage Ihrer optimalen Versicherungslösung.
Dieser Beitrag ist bereits im CORE-Newsletter 30 vom Dezember 2021 erschienen.
Maria Peduto-Bächler
Prokuristin
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