Teilrevision Mehrwertsteuergesetz

publiziert am 20.02.2025

Per 1. Januar 2025 ist die Teilrevision bei der Mehrwertsteuer in Kraft getreten. Neben der Onlinepflicht für die Einreichung der Abrechnungen, der Möglichkeit der jährlichen Abrechnung und der Besteuerung von elektronischen Plattformen wurde auch die Saldosteuersatzmethode überarbeitet.

Neu ist die Anzahl der Saldosteuersätze nicht mehr auf zwei Stück begrenzt. Für die Bewilligung eines neuen Satzes muss aber weiterhin die Schwelle von 10% des Gesamtumsatzes überschritten werden. Bei Personen, die neu steuerpflichtig werden oder eine neue Tätigkeit aufnehmen, werden die voraussichtlichen Umsätze in den ersten 12 Monaten berücksichtigt. Bei allen übrigen Steuerpflichtigen muss die Schwelle 3 Jahre lang über- oder unterschritten sein, damit ein zusätzlicher Satz abgerechnet werden muss, beziehungsweise ein bewilligter Satz wegfällt. Umsätze aus Tätigkeiten mit gleichem Saldosteuersatz werden gemeinsam für die Umsatzschwelle berücksichtigt.

Ein zusätzlicher Steuersatz wird neu mittels Deklaration in der Mehrwertsteuerabrechnung beantragt und im Nachgang durch die ESTV geprüft und bewilligt.

Betriebe aus Mischbranchen (bspw. Sportgeschäfte), in denen üblicherweise mehrere Tätigkeiten mit unterschiedlichen Saldosteuersätzen ausgeübt werden, konnten ihre Nebentätigkeit bis anhin zum bewilligten Steuersatz abrechnen, wenn der Umsatz aus Nebentätigkeit nicht 50% des Gesamtumsatzes überstieg. Neu gilt für alle Tätigkeiten die obige 10%-Regel.

Des Weiteren fallen die speziellen Formulare für Exportlieferungen, Anrechnung der fiktiven Vorsteuern und Margenbesteuerung weg.

Bis zum 28. Februar ist es möglich, die Abrechnungsmethode rückwirkend per 1. Januar 2025 zu wechseln. Bei einem Wechsel ist Eigenverbrauch beziehungsweise Einlagensteuerung abzurechnen. Gerne analysieren wir mit Ihnen Ihre Geschäftszahlen und unterstützen Sie bei der Entscheidung, wie Ihr Unternehmen künftig Mehrwertsteuern abrechnet.

Sven Lehmann-Waeber

Sven Lehmann-Waeber

Prokurist
Teamleiter-Stv.
Treuhänder
Dipl. Treuhandexperte


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