Steuerliche Neuerungen im Jahr 2023

Per 1. Januar 2023 treten im Steuerbereich auf Bundesebene diverse Änderungen in Kraft, auf die nachfolgend in Kürze hingewiesen werden soll.

Erhöhung des Abzugs für familienexterne Kinderbetreuung: Bei der direkten Bundessteuer wird der maximale Abzug für die familienexterne Kinderbetreuung von 10100.– auf 25000.– Franken erhöht. Der Kinderdrittbetreuungsabzug setzt weiterhin nicht zwingend eine Erwerbstätigkeit voraus, sondern er kann auch bei einer Ausbildung oder einer Erwerbsunfähigkeit geltend gemacht werden. Den Abzug können nur jene Personen geltend machen, die zusammen mit den drittbetreuten Kindern im gleichen Haushalt leben und für deren Unterhalt sorgen. Der Abzug kann nur für Kinder beansprucht werden, die das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Drittbetreuungskosten, die ausserhalb der Arbeits- oder Ausbildungszeit der Eltern angefallen sind, wie etwa durch Babysitten am Abend oder für Freizei-taktivitäten (Tenniskurs, Malkurs etc.), können nach wie vor nicht abgezogen werden.

Erhöhung der mehrwertsteuerlichen Umsatzgrenze bei nicht gewinnstrebigen, ehrenamtlich geführten Sport- und Kulturvereinen sowie gemeinnützigen Institutionen: Die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuer befreit sind, wird von 150000.– auf 250000.– Franken angehoben. Vereinen und gemeinnützigen Institutionen empfehlen wir, zu prüfen, ob sie sich aus dem Mehrwertsteuerregis-ter löschen lassen können, weil sie die neue Umsatzgrenze nicht mehr erreichen. Für die Löschung ist eine schriftliche Abmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV notwendig. Ohne Abmel-dung gilt die Steuerpflicht weiterhin.

Die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuer befreit sind, wird von 150 000.– auf 250 000.– Franken angehoben.

Reduktion der Beteiligungsquote für das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer: Die Beteiligungsquote, ab der bei der Verrechnungssteuer das Meldeverfahren im Konzern zulässig ist, wird von 20 % auf 10 % gesenkt. In diesen Fällen kann auf die Steuerentrichtung mit anschliessender Rückerstattung verzichtet werden. Ausserdem wird das Meldeverfahren zukünftig nicht nur für Kapi-talgesellschaften oder Genossenschaften möglich sein, sondern für alle juristischen Personen, die eine qualifizierende Beteiligung halten. Die im internationalen Verhältnis vorgängig einzuholende Bewilli-gung für die Anwendung des Meldeverfahrens wird neu fünf statt wie bisher drei Jahre gelten. Auch hier wird analog dem nationalen Verhältnis das Meldeverfahren ausgedehnt auf Gesellschaften im Sinne des jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens. Diese Änderungen führen für den Konzern zu einem Liquiditätsvorteil in der Zeitspanne zwischen der Erhebung und der Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Ausserdem erfolgt eine administrative Erleichterung für die Unternehmen und die Eidgenössische Steuerverwaltung.

Steuerliche Aspekte der Aktienrechtsreform: Die per 1. Januar 2023 in Kraft tretende Aktienrechtsre-form hat gewisse steuerliche Implikationen. Namentlich das Kapitalband gemäss Art. 653s ff. des Obli-gationenrechts (OR) führt zu Anpassungen. Beim Kapitalband können die Statuten den Verwaltungsrat ermächtigen, während einer Dauer von längstens fünf Jahren das Aktienkapital innerhalb einer Band-breite (Kapitalband) zu verändern. Die Statuten legen fest, innerhalb welcher Grenzen der Verwal-tungsrat das Aktienkapital erhöhen und herabsetzen darf. Die obere Grenze des Kapitalbands darf das im Handelsregister eingetragene Aktienkapital höchstens um die Hälfte übersteigen. Die untere Gren-ze des Kapitalbands darf das im Handelsregister eingetragene Aktienkapital höchstens um die Hälfte unterschreiten. Gerne orientieren wir Sie persönlich über die Details zu den steuerlichen Aspekten.

Alain Zbinden

Alain Zbinden

Prokurist
Leiter Steuern
Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte


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