Ich werde fünfzig und jetzt?

Publiziert am 22.02.2024

Der fünfzigste Geburtstag ist für viele Menschen ein bedeutendes Jubiläum und ein Meilenstein in ihrem Leben. Es ist eine Zeit, um auf die Vergangenheit zurückzublicken und sich an die wertvollen Momente im Leben zu erinnern!

Er steht aber auch für einen Moment der Reflektion, um die nächsten Schritte im Leben zu planen und neue Ziele für die Zukunft zu setzen.

Als Unternehmer ist es der Zeitpunkt sich Gedanken über seine Unternehmensnachfolge zu machen. Definieren Sie Ziele und Visionen für die Zukunft Ihres Unternehmens. Überlegen Sie, ob Sie das Unternehmen innerhalb der Familie weitergeben möchten oder ob ein externer Käufer in Frage kommt. Überlegen Sie sich die finanziellen Aspekte der Unternehmensnachfolge, einschliesslich der Unternehmensbewertung, der Finanzierungsmöglichkeiten für die Nachfolger und der steuerlichen Auswirkungen des Verkaufs oder der Übergabe des Unternehmens. Es ist aber auch wichtig für den Unternehmer, über eine Notfall-Nachfolgeplanung zu verfügen.

Mit 50 ist der Zeitpunkt gekommen, um die Vorsorgeplanung noch einmal genau zu prüfen und abzuklären, ob das Kapital für das Alter reicht. Denn 10 bis 15 Jahre vor dem Pensionierungszeitpunkt wird langsam erkennbar, welche Bedürfnisse im Alter bestehen und wie viel Kapital zu deren Erfüllung benötigt wird. Jetzt sind noch allfällige Anpassungen bei der Vorsorgeplanung möglich, um die Rente zu erhöhen. Dann steht dem Lebensabend nach den eigenen Vorstellungen nichts mehr im Weg!

«Gesundheit ist das höchste Gut des Lebens und ist der Schlüssel zum Lebensglück» dies die Worte von Arthur Schopenhauer!

Aber auch wenn wir nicht gerne darüber nachdenken, eine Krankheit, ein Unfall oder der Tod kann jeden von uns ereilen. Daher ist es wichtig, dass man sich für einen solchen Fall vorbereitet – etwa indem man einen Vorsorgeauftrag verfasst. So klären Sie, wer im Notfall für Sie Handlungen im alltäglichen Rechtsverkehr übernimmt und ihr Vermögen verwaltet. Der Vorsorgeauftrag ist das Instrument, wenn Sie durch einen Unfall von einem Tag auf den anderen nicht mehr urteils- und/oder handlungsfähig sind oder Sie durch eine Krankheit in ihrer Urteils- und/oder Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt werden. Es ist wichtig, dass Sie für solche Fälle planen, wer die Verwaltung ihres Vermögens und die Vornahme der Handlungen im alltäglichen Rechtsverkehr übernimmt.

Halten Sie Ihre Wünsche rechtzeitig fest! Sorgen Sie mit einer Nachlassplanung dafür, dass Ihr Vermögen so weitergeben wird, wie Sie es sich wünschen. Und stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie es nicht mehr äussern können. Dazu ist es wichtig, rechtzeitig Entscheide zu treffen und Massnahmen einzuleiten, u. a. das Erbe aufzuteilen, ein Testament, Ehevertrag und/oder Erbvertrag zu verfassen.

Bei Fragen, Begleitung zur Nachfolge oder Planung Ihrer Vorsorge oder Ihrem Nachlass sind wir gerne für Sie da!

Rinaldo Jendly

Rinaldo Jendly

Partner, Teamleiter

Dipl. Treuhandexperte


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