Höhere Steuern auf Pensionskassen und Säule 3a

publiziert am 17.04.2025

Der Bundesrat hat im Rahmen des Entlastungspakets 27 (EP27) eine Massnahme zur Sanierung der Bundeseinnahmen vorgeschlagen, welche eine Mehrbesteuerung von Kapitalauszahlungen aus der Vorsorge vorsieht. Dabei sollen die Besteuerungssätze für die direkte Bundessteuer erhöht werden. Da das Massnahmenpaket sich bis im Mai im Vernehmlassungsverfahren befindet, ist noch offen, ob die Änderungen tatsächlich in Kraft treten werden.

Für Bezüge zwischen CHF 20'000 und CHF 100'000, wie man sie oft aus der Säule 3a kennt, ist nur eine geringfügige Anpassung vorgesehen. Die zusätzliche Bundessteuer würde für diese Beträge zwischen 13 und 57 Franken betragen. Bei grösseren Beträgen, wie sie in der beruflichen Vorsorge vorkommen, würde die Mehrbelastung deutlicher ausfallen. Für einen Kapitalbezug von 1 Mio. wären um CHF 20'000 höhere Bundessteuer an den Fiskus abzuliefern. Dies entspricht fast einer Verdoppelung. Zusätzlich fallen noch die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern an, die vom Wohnsitz und der Konfession abhängig sind.

Die zusätzliche Steuer würde somit insbesondere Pensionskassenguthaben und grössere Säule 3a-Policen betreffen. Durch die vorgesehenen Anpassungen könnten die steuerlich anerkannten Möglichkeiten zur Staffelung von Vorsorgegelder, wie zum Beispiel die Teilpensionierung, an Attraktivität gewinnen. Insbesondere für Personen, die einen vollständigen Kapitalbezug aus der Pensionskasse in Betracht ziehen.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung der Steuertarife sieht zudem vor, dass Vorsorgekapitalien von Ehegatten, die in der gleichen Steuerperiode fällig werden, künftig getrennt besteuert werden. Dies würde für Ehepaare mit einer geringen Altersdifferenz neue Möglichkeiten für den gestaffelten Bezug von Vorsorgegeldern eröffnen.

Durch diese Tarifanpassung soll ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse steuerlich weniger attraktiv werden. Die Wahl der Bezugsform des Pensionskassenguthabens sollte jedoch nicht ausschliesslich aus steuerlichen Gründen getroffen werden. Diese Entscheidung ist sehr individuell und hängt stark von den persönlichen Umständen ab. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollten die jeweiligen Vor- und Nachteile bekannt sein und sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

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Valentin Chiquet

Valentin Chiquet

Handlungsbevollmächtigter
Finanzplanung & Vorsorgeberatung
BSc HES-SO in Betriebsökonomie


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