Gedanken zur Steueroptimierung 2024
publiziert am 14.11.2024
Das vierte Quartal bietet die letzte Möglichkeit, um noch Steueroptimierungen zu initiieren und rechtzeitig umzusetzen.
Vorsorge 3a
Spätestens im November sollte man prüfen, ob die jährliche Einzahlung bereits geleistet wurde und ob diese dem Maximum entspricht. Der jährliche Beitrag für Selbständigerwerbende und Angestellte mit Pensionskasse (PK) ist auf CHF 7’056 (2025: CHF 7'258) beschränkt. Erwerbstätige ohne PK können jährlich bis zu 20% des Erwerbseinkommens, jedoch höchstens CHF 35’280 (2025: CHF 36'288) einzahlen.
Da ein 3a-Bankkonto kaum mehr Zinsen abwirft, lohnt sich bei entsprechender Risikobereitschaft, die Anbindung des 3a Kontos an einen Index/ETF.
Ein einzelnes Säule 3a Konto darf nur vollständig bezogen werden. Dabei wird eine Kapitalauszahlungssteuer erhoben, welche progressiv ist. Daher lohnt es sich, mehrere Konten anzulegen und den Bezug zeitlich gestaffelt zu planen.
Einkauf in die Pensionskasse
Einkäufe in die PK sind in der privaten Steuererklärung absetzbar und gehören zu den wirksamsten Steuersparmöglichkeiten. Die Höhe der möglichen Einzahlung hängt vom individuellen Einkaufspotenzial ab.
Einkäufe sollten auf mehrere Jahre verteilt werden und lohnen sich umso mehr, je höher das Einkommen ist und je schneller das Kapital bezogen wird. Mit einem Einkauf in den letzten Jahren vor der Pensionierung wird die höchste Nachsteuerrendite erzielt.
Falls bei der Pensionierung mindestens ein Teil des PK-Geldes als Kapital bezogen wird, darf in den letzten 3 Jahren vor der Pensionierung kein Einkauf mehr getätigt werden.
Vor dem Einkauf sollte man sich indessen über die finanzielle Lage der Pensionskasse (Deckungsgrad sollte über 100% sein) sowie deren Leistungen im Detail informieren: Was passiert im Todesfall mit dem freiwillig einbezahlten Betrag? Habe ich im Invaliditätsfall immer noch die Wahlmöglichkeit Kapital/Rente? Zu welchem Zinssatz wird das eingekaufte Kapital verzinst?
Liegenschaften
Durch Unterhalt wird der Immobilienwert erhalten und die Steuerlast reduziert. Die steuerpflichtige Person kann in jeder Steuerperiode für jede Liegenschaft zwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten und dem Pauschalabzug wählen. Kleine Renovationsarbeiten sollten idealerweise auf ein Jahr konzentriert und grössere Renovationsarbeiten auf mehrere Jahre verteilt werden. Wichtig: Bei Privatliegenschaften ist das Zahlungsdatum massgebend (Kanton Freiburg), deshalb kann es sich lohnen vor Jahresende diese Fragen zu beleuchten.
Nicht nur Unterhaltsarbeiten, sondern auch energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen können steuerlich abgesetzt werden.
Spenden und Zuwendungen
Spenden an politische Parteien sowie an gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Anstalten sind mit Einschränkungen ebenfalls abziehbar.
Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.
Michael Münger
Partner, Teamleiter
Dipl. Wirtschaftsprüfer
Betriebsökonom HWV
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