Früh- Teilpensionierung
Am 17. März dieses Jahres hat das Parlament die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG Reform) verabschiedet. Diverse Verbände und politische Parteien haben gegen diesen Entscheid erfolgreich das Referendum ergriffen. Somit wird das Volk im Verlaufe des 1. Halbjahres 2024 darüber entscheiden können.
Unabhängig davon möchten wir Sie über Aspekte der Planung einer Frühpensionierung wie auch Teilpensionierung aufmerksam machen.
Finanzplan
Ein wichtiger Bestandteil für die Entscheidungsfindung einer eventuellen Früh- oder Teilpensionierung ist ein entsprechender Finanzplan. Dieser wird aufgrund von budgetierten Einnahmen und Ausgaben wie auch Vermögenselemente und Schulden erstellt und gibt Ihnen einen Gesamtüberblick auf die aktuellen wie auch die zukünftigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Dabei können auch steuerplanerische Elemente bezüglich der Auszahlungen wie z.B. Pensionskassengeldern und Vorsorgegelder der 3. Säule simuliert werden. Der Finanzplan kann stetig den sich veränderten Verhältnissen angepasst werden.
Vorsorgelücken
Dabei gilt es, sich frühzeitig über die Finanzierung von Vorsorgelücken auseinanderzusetzen. Aufgrund der zunehmenden Teuerung und dem damit eingehenden Kaufkraftverlust ist es umso wichtiger, eventuelle Vorsorgelücken wenn möglich durch entsprechende Einkäufe in die Pensionskasse zu schliessen. Bevor jedoch die Einkäufe getätigt werden, sind deren Auswirkungen mit der Pensionskasse abzuklären. Einkäufe in die Pensionskasse können zudem vollumfänglich vom steuerlichen Einkommen in Abzug gebracht werden. Somit kann je nach Progressionssteuersatz bis rund 40% vom in die Pensionskasse einbezahlten Betrag eingespart werden. Es gilt zudem zu beachten, dass Einkäufe mindestens 3 Jahre vor einem eventuellen Kapitalbezug vorgenommen werden müssen.
Gerne stehen unsere Fachspezialisten für weitere Fragen zur Verfügung.