Die fristlose Arbeitgeberkündigung

publiziert am 13.05.2024

Ein Arbeitnehmer kommt zum wiederholten Mal zu spät zur Arbeit. Dem Arbeitgeber reicht es und kündigt ihm fristlos. Ob dies eine gute Idee war?

In der Schweiz gilt bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen die Kündigungsfreiheit. Die Vertragsparteien können ein unbefristetes Arbeitsverhältnis grundsätzlich jederzeit und ohne besondere Gründe auflösen. Dabei müssen einerseits die vertraglichen bzw.[GI1]  gesetzlichen Kündigungsfristen und andererseits der gesetzliche Kündigungsschutz (z.B. bei unverschuldeter Krankheit) berücksichtigt werden. Das Gesetz sieht sodann vor, dass aus wichtigen Gründen die Parteien das Arbeitsverhältnis jederzeit fristlos kündigen können. Eine fristlose Kündigung, die ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen oder -schutz ausgesprochen werden kann, beendet das Arbeitsverhältnis umgehend.

Als wichtiger Grund gelten namentlich Umstände, die es dem Kündigenden nach Treu und Glauben unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Ob ein solcher Grund vorliegt, entscheiden die Gerichte nach freiem Ermessen, die Rechtsprechung dazu ist umfangreich. Vereinfacht lässt sich sagen, dass die fristlose Kündigung gültig sein kann, wenn der Arbeitnehmer z.B. Straftaten am Arbeitsplatz wie z.B. Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung begeht, wobei geringfügige Diebstähle genügen können. Für minderschwere Pflichtverletzungen wird in der Regel eine voran gegangene Abmahnung verlangt. Gemäss Bundesgericht fällt auch regelmässiges Zuspätkommen darunter. Fehlt eine Abmahnung, wird die fristlose Kündigung in solchen Fällen nicht geschützt.

Wurde die fristlose Kündigung zu Unrecht ausgesprochen, kann der Arbeitnehmer den Lohn verlangen, wie wenn ihm ordentlich gekündigt worden wäre (unter Anrechnung dessen, was er zwischenzeitlich anderweitig verdient hat). Zudem kann er eine Entschädigung von bis zu sechs Monatsgehältern verlangen.

Man kann festhalten, dass die fristlose Arbeitgeberkündigung heikel ist und die finanziellen Folgen u.U. schwerwiegend sein können.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit einer arbeitsvertraglichen Kündigung oder benötigen Sie allgemeine Beratung in arbeitsrechtlichen Belangen? Unsere Rechtsabteilung von CORE berät Sie gerne.

 

Dr. iur. Adriano Toma

Dr. iur. Adriano Toma

Rechtsanwalt
Eidg. dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling
Betriebswirtschafter HF


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