Die Steuervorlage ist für die Standortattraktivität der Schweiz entscheidend

Am 19. Mai 2019 kommt die Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF) vor das Schweizer Stimmvolk. Eine Ablehnung würde zu erheblichen wirtschafts- und finanzpolitischen Problemen führen.

Mit der STAF sollen neue steuerlich attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die bisherigen Regelungen der Statusgesellschaften ablösen. Insgesamt werden die schweizerischen KMU durch die STAF entlastet. Weiter sollen der AHV zwei Milliarden Franken zukommen. Die Vorlage ist äusserst komplex und scheint auf den ersten Blick lediglich den ausländischen Firmen zu dienen. Die prognostizierten Auswirkungen auf die Schweiz sind schwierig nachzuvollziehen. Die grosse wirtschaftliche Bedeutung kann beispielsweise mit der Tatsache verdeutlicht werden, dass die Statusgesellschaften in den Jahren 2012-2014 durchschnittlich die Hälfte aller Gewinnsteuern des Bundes entrichteten.

Ohne Abschaffung dieser "schädlichen Steuerpraktiken" droht der Schweiz die Aufnahme auf die sogenannte "schwarze Liste" zusammen mit Ländern, die als nicht kooperativ gelten. Für international tätige Unternehmen drohen dadurch schwerwiegende Rechts- und Planungsunsicherheiten. Diese Situation wirkt sich gravierend auf die Standortattraktivität der Schweiz aus. Es ist zu erwarten, dass internationale Konzerne ihre Tätigkeit teilweise ins Ausland verlagern, ganz wegziehen oder keine weiteren Investitionen in der Schweiz tätigen werden. Die von vielen Kantonen beschlossenen oder geplanten Steuersatzsenkungen reichen alleine nicht für die Erhaltung der Standortattraktivität der Schweiz. Auch würden die Steuersatzsenkungen alleine zu einem erhöhten interkantonalen Steuerwettbewerb sowie zu erheblichen Verwerfungen des Finanzausgleichs führen.

Der ausgewogene Massnahmenkatalog der STAF ermöglicht somit die kantonalen Steuersatzsenkungen und federt gleichzeitig die kantonalen Ungleichheiten ab. Von der STAF-Vorlage profitieren somit nicht vorwiegend die multinationalen Grosskonzerne sondern jeder einzelne Schweizer Steuerpflichtige. Nicht zu Letzt bringt die STAF auch die dringend benötigte Zusatzfinanzierung der AHV. Diese müsste sonst im Rahmen der Rentenreform sichergestellt werden.

Wir ermutigen Sie daher heute schon, mit einer Ja-Stimme Ihren Beitrag zur Standortattraktivität der Schweiz zu leisten.

Isabelle Seiler
Teamleiterin Stv. Steuern
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