Der Kanton Freiburg vor der kommunalen Einführung des HRM2
Als einer der letzten Kantone führt der Kanton Freiburg für die Gemeinden das harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) ein. Diese von der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz ins Leben gerufene Reform verfolgt folgende Ziele:
Einerseits soll anhand von einheitlichen Rechnungslegungsstandards die Vergleichbarkeit zwischen den öffentlichen Haushalten der Schweiz vergrössert werden. Die Standards wurden dabei in Form von Fachempfehlungen formuliert, um den unterschiedlichen kantonalen Begebenheiten gerecht zu werden. Die konkrete Ausformulierung ist den kantonalen Behörden überlassen. Andererseits soll das HRM2 für mehr Transparenz und die Möglichkeit sorgen, einen Einblick in die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der öffentlichen Haushalte zu erhalten – man spricht vom True-and-fair-View-Prinzip.
Der Kanton Freiburg hat die Einführung von HRM2 gesetzlich wie folgt vorbereitet: Am 22. März 2018 hat der Grosse Rat des Kantons Freiburg das neue Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (GFHG) verabschiedet. Die dazugehörende Verordnung (GFHV) wurde vom Staatsrat am 14. Oktober 2019 verabschiedet. Das Gesetz und die Verordnung treten am 1.1.2021 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen sind die folgenden:
- Neuer Kontenplan und eine angepasste funktionale Gliederung
- Dreistufige Erfolgsrechnung
- Einführung einer Anlagebuchhaltung und lineare Abschreibung der Anlagen nach betriebswirtschaftlicher Nutzungsdauer
- Geldflussrechnung
- Erweiterung des Anhangs (Bewertungsprinzipien, Aktivierungsgrenzen, Eigenkapitalnachweis, Rückstellungs- und Gewährleistungsspiegel, Beteiligungs- und Anlagespiegel)
Jetzt sind die Gemeinden gefordert, die Umstellung auf HRM2 per 1.1.2021 vorzubereiten. Im Herbst 2020 muss bereits das Budget 2021 nach HRM2 erstellt werden.
Bis dahin stehen in den Gemeinden eine Reihe von Vorbereitungsaufgaben an. Die Umstellung auf HRM2 sollte als Projekt mit entsprechender Zeit- und Aufgabenplanung und Zuständigkeiten organisiert werden. Sehr wichtig ist die frühzeitige Anpassung der Software an die neuen Anforderungen. Das Amt für Gemeinden seinerseits wird die Gemeinden regelmässig mit Informationen und Weisungen dokumentieren und organisiert ab Januar 2020 separate Schulungsmodule für die Finanzverwalter, Gemeinderäte und für die Mitglieder der Finanzkommissionen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung auf HRM2 zur Verfügung.
Markus Jungo
Partner, Sitzleiter
Betriebswirtschafter lic. rer. pol.
Dipl. Wirtschaftsprüfer
T +41 26 347 28 88
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