Auszahlung der Pensionskasse: Rente oder Kapital?

In der Regel kann der Versicherte bei der Pensionierung entscheiden, in welcher Form das angesparte Altersguthaben bezogen wird. Dabei stehen meistens drei Möglichkeiten zur Auswahl:
• Rente
• Kapital
• Kombination Teilrente und Kapital

Achtung! Gewisse Pensionskassen kennen Einschränkungen bei den Bezugsmöglichkeiten oder den Anmeldefristen.

Rentenbezug

Für den Bezug sprechen insbesondere die Einfachheit und Sicherheit. Sorgen um Einteilung, Verwaltung und Schwankungen des Altersguthabens entfallen gänzlich. Die Rente wird bis ans Lebensende ausbezahlt. Beim Ableben des Rentenbezügers kommt in den meisten Fällen eine Witwen-/Witwerrente zur Auszahlung. Besteht ein grosser Altersunterschied zwischen den Lebenspartnern, ist der Rentenbezug oft sinnvoll. Wenn die Kinder bei der Pensionierung noch schulpflichtig sind, kann die Rente aufgrund des Kinderrentenanspruchs ebenfalls vorteilhaft sein.

Wer sich für einen Rentenbezug entscheidet, sollte zwingend den Umwandlungssatz berücksichtigen. Je höher der Umwandlungssatz, desto höher die Rente.
Aus steuerlicher Sicht ist die Rente oft weniger interessant als der Kapitalbezug, da die Pensionskassenrente zu 100% der Einkommenssteuer unterliegt. Fliessen zusätzlich zur AHV-Rente noch Mieteinnahmen oder ist ein Eigenmietwert zu versteuern, kann die Steuerbelastung der Pensionskassenrente sehr hoch ausfallen.

Das Renteneinkommen sollte den Bedarf nicht übersteigen. In diesem Fall ist es sinnvoller nur so viel Kapital zu verrenten wie nötig und den übersteigenden Teil in Kapital zu beziehen. Aufgrund eines privilegierten Steuertarifs auf der Auszahlung von Vorsorgekapital können so Steuern gespart werden.

Kapitalbezug

Der Kapitalbezug hat drei grosse Vorteile:
• Die freie Einteilung und Organisation des ausbezahlten Kapitals bietet viel Flexibilität.
• Mit dem Kapitalbezug sind die Hinterbliebenen bessergestellt, sollte kurz nach der Pensionierung ein Todesfall eintreten. Der Nachlass und die Vorkehrungen für eine allfällige Urteilsunfähigkeit sollten dabei unbedingt geregelt werden.
• Der Kapitalbezug wird mit einem privilegierten Steuersatz für Vorsorgegelder taxiert. Obwohl diese einmalige Steuer zum Besteuerungszeitpunkt oft hoch ausfällt (abhängig vom Auszahlungsbetrag), ist der Kapitalbezug in vielen Fällen steuerlich interessanter. Der Grund liegt bei der anschliessend jährlich tieferen Einkommenssteuerbelastung. Wird die Kapitalauszahlungssteuer zudem durch die Koordination der Bezüge aus der 2. und 3. Säule, oder durch mehrere Teilpensionierungsschritte optimiert, fällt der Steuervorteil in der Regel noch höher aus.

Der Kapitalbezug bietet einige Vorteile, birgt aber auch gewisse Risiken. Wer Kapital aus der Pensionskasse bezieht, muss beachten, dass dieses Geld eine Rendite erwirtschaften sollte. Dafür müssen Investitionen getätigt und Risiken eingegangen werden. Ohne Risiko keine Rendite. Die Risiken der Investition müssen angemessen und bedarfsgerecht ausfallen. Es sollte nicht mit Vorsorgegeldern spekuliert werden! Wenn Investitionen gar nicht in Frage kommen oder Schwankungen an den Finanzmärkten Bauchschmerzen verursachen, sollte der Kapitalbezug gut hinterfragt werden.

Nebst Anlagerisiken gibt es beim Kapitalbezug auch noch weitere Risiken. Aufgrund eines tieferen Einkommens ist es möglich, dass eine höhere Amortisation der Hypothek verlangt wird. Die Folge ist, dass weniger bzw. zu wenig Vermögen für den Verzehr übrigbleibt. Auch die Langlebigkeit ist ein Risiko. Ist das Alterskapital erstmal aufgebraucht, gibt es nur noch die AHV-Rente.

Valentin Chiquet
Finanzplanung & Vorsorgeberatung
BSc HES-SO in Betriebsökonomie
vch@core-partner.ch