Neuerungen 2019
Wie fast jedes Jahr sind auch im Jahr 2019 einige Anpassungen u.a. in Bezug auf die Sozialversicherungen vorgenommen worden.
Tipps für Versicherte der 2. Säule (berufliche Vorsorge)
In der Regel erhalten alle in der 2. Säule Versicherte Anfang Jahr den Versicherungsausweis mit den Angaben über die Jahresprämien, Leistungen im Erlebensfall und bei Tod und der Höhe der Rente respektive des Kapitals bei Erreichen des Rentenalters oder bei vorzeitiger Pensionierung.
Aufgrund der Leistungskürzungen bei einigen Kassen der beruflichen Vorsorge (Reduktion des Umwandlungssatzes), aber auch bei der Planung einer vorzeitigen Pensionierung ist zu prüfen, ob ein Einkauf in die Pensionskasse in Erwägung gezogen werden könnte. Diese Einkäufe können in der Steuererklärung im Jahr der Einzahlung vollumfänglich in Abzug gebracht werden. Damit eventuelle Einkäufe bei Erreichen des Rentenalters, aber auch bei einer eventuellen Frühpensionierung als Kapital bezogen werden können, sind Einkäufe nur bis 3 Jahre vor dem Bezug erlaubt. Die Auszahlung des Kapitals wird zu einem tieferen Steuersatz besteuert.
Eine frühzeitige Planung bezüglich Optimierung der 2. Säule wie auch der 3. Säule ist von grosser Bedeutung.
Beat Mauron
Associé, Responsable du siège
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